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Inhalt

Seit dem 1. Januar 2011 gehört Römerswil zum Friedensrichteramt Hochdorf

Wofür ist der Friedensrichter zuständig?
Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Streitigkeiten (siehe Ausnahmen unten) auf Gemeindeebene zuständig. Er versucht zu vermitteln und, wenn immer möglich, zu einem Vergleich zwischen den streitenden Parteien zu gelangen. Falls kein Vergleich zustande kommt, stellt er einen Weisungsschein aus, mit dem die Klägerschaft das Rechtsbegehren bei der nächst höheren Gerichtsinstanz einreichen kann.
 

Ausnahmen:
Für Mietstreitigkeiten ist die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht (Bahnhofstrasse 22, 6002 Luzern, 041 228 58 36) zuständig.

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist die Schlichtungsbehörde Arbeit (Zentralstrasse 28, 60032 Luzern, 041 228 65 60) zuständig.

Für gleichstellungsrechtliche Streitigkeiten ist die Schlichtungsbehörde Gleichstellung (Zentralstrasse 28, 6002 Luzern, 041 228 65 60) zuständig.

Kontakt

Friedensrichteramt Hochdorf
c/o Bezirksgericht Hochdorf, Hohenrainstrasse 8
6280 Hochdorf
Tel. 041 228 36 53
Fax 041 228 36 80
friedensrichter.hochdorf@lu.ch