Bei kantonalen Vorlagen finden Sie die Endergebnisse unter www.lu.ch/verwaltung/JSD/wahlen_abstimmungen und bei eidgenössischen Vorlagen unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
1. |
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich. |
|
2. |
Legen Sie alle von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche, grüne Stimm- und Wahlkuvert. Pro Abstimmung und Wahl darf nur je 1 Stimm- und Wahlzettel eingelegt werden. |
|
3. |
Unterschreiben Sie den Stimmausweis persönlich. |
|
4. |
Legen Sie das grüne, amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben. |
|
5. |
Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann: |
|
a) |
rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage), |
|
b) |
persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden, |
|
c) |
in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden (bis spätestens 11.00 Uhr am Abstimmungs- und Wahlsonntag) oder |
|
d) |
im Urnenbüro abgegeben werden. |
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
— |
zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wird, |
— |
die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgt, |
— |
der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist, |
— |
für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind, |
— |
das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen sind, die das Stimmgeheimnis aufheben, |
— |
die Stimm- und Wahlzettel sich im Rücksendekuvert, jedoch nicht im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert befinden, |
— |
die Stimm- und Wahlzettel erst nach Schluss der letzten Urnenzeit beim Urnenbüro eintrifft, |
— |
ein Dritter sich nachweisbar unbefugterweise in die Stimmabgabe eingemischt hat. |