Im Kanton Luzern bestimmt § 1 des Einführungsgesetzes zum SchKG, dass jede Einwohnergemeinde einen Betreibungskreis bildet. Zwei oder mehrere Gemeinden können mit Genehmigung des Regierungsrates den Betreibungskreis zusammenlegen. Die Gemeinden Hochdorf, Hohenrain und Römerswil haben sich zu einem Regionalem Betreibungsamt in Hochdorf zusammengeschlossen.
Weiterführende Informationen und die Öffnungszeiten des Betreibungsamtes Hochdorf finden Sie hier.
Kontakt
Betreibungsamt Kreis HochdorfSagenbachstrasse 1
6281 Hochdorf
Tel. 041 914 60 95
info@bahochdorf.ch
Website