Per 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.
Eine Handlungsfähigkeitsbestätigung erhalten Sie, wenn sie in der Region Hochdorf und Sursee wohnhaft sind und sie unter keiner Erwachsenenschutzmassnahme stehen, die ihre Handlungsfähigkeit einschränkt.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrum für Soziales, KESB Hochdorf und Sursee | 041 914 62 00 | kesb@zenso.ch |