Wenn Sie sich unter der Woche (z.B. infolge Studium, Lehre usw.) nicht in der Gemeinde Römerswil, sondern in einer anderen Gemeinde aufhalten, muss der Aufenthalt bei der Einwohnerkontrolle des Aufenthaltortes nach den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden. Eine Wochenaufenthaltsregelung bedingt allerdings, dass Sie in der Freizeit regelmässig nach Römerswil zurückkehren und dass sich Ihr Lebensmittelpunkt hier befindet. Um den Aufenthalt zu regeln, benötigen Sie einen Interimsausweis (wird auch Heimat- oder Wochenaufenthaltsausweis genannt).
Der zivilrechtliche Wohnsitz und damit verbunden unter anderem die Steuerpflicht, das Stimm- und Wahlrecht usw. verbleibt in der Gemeinde Römerswil.