Per 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Auskünfte über das Vorliegen einer Massnahme (früher Handlungsfähigkeitszeugnis) durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrum für Soziales, KESB Hochdorf und Sursee | 041 914 62 00 | kesb@zenso.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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