Gegen Bezahlung einer Gebühr von CHF 95.00 kann eine letztwillige Verfügung wie ein Testament, ein Ehevertrag oder ein Erbvertrag deponiert werden.
Auf Verlangen kann der oder die Hinterleger/in oder deren Rechtsnachfolger/in die letztwillige Verfügung wieder aus dem Depot nehmen. Bei der Retournierung haben sich die betroffenen Personen mit einer gültigen ID oder Pass auszuweisen.
Die letztwillige Verfügung wird bei einem Todesfall durch die Teilungsbehörde Römerswil geöffnet und entsprechend eröffnet.
Sollten Sie Fragen zur Hinterlegung einer letztwilligen Verfügung haben, kontaktieren Sie bitte das Teilungsamt Römerswil.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsamt | 041 914 20 63 | gemeindeverwaltung@roemerswil.ch |