Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online über eUmzug (https://www.eumzug.swiss) vorgenommen werden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
- neue Adresse
- Kopie des neuen Mietvertrages
- Angaben zum Wegzugsdatum
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Reisepass
- Ausländerausweis
- neue Adresse
- Kopie des neuen Mietvertrages
- Angaben zum Wegzugsdatum
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 041 914 20 60 | gemeindeverwaltung@roemerswil.ch |