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Inhalt

Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) beantragen. Die Anmeldung erfolgt via das SozialBeratungsZentrum in Hochdorf.

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