Für öffentliche Einzelanlässe ist in Römerswil eine Erklärung pro Jugendschutz erforderlich. Der oder die Unterzeichnende bestätigt, den Jugendschutz einzuhalten und erhält dazu eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten. Die Checkliste und weitere Informationen finden Sie hier.
In Römerswil muss diese Erklärung pro Jugendschutz mind. 3 Wochen vor Durchführung eines öffentlichen Einzelanlasses bei der Gemeinde eingereicht werden.
Diese Erklärung pro Jugendschutz ersetzt nicht das offizielle Gesuch, das bei der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei eingereicht werden muss. Den Entscheid über die Bewilligungen erhalten Sie von der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 041 914 20 60 | gemeindeverwaltung@roemerswil.ch |