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Inhalt

Per 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Auskünfte über das Vorliegen einer Massnahme (früher Handlungsfähigkeitszeugnis) durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt.
 

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